Gemeinsam mit unserem Kooperationspartner Thorsten Blaufelder unterstützen wir Unternehmen im Bereich der Betrieblichen Wiedereingliederung im Kontext von psychischen Störungen.
Denn Sie wissen nicht, was sie tun sollen...
Mit dem korrekten Ablauf des "Betriebliches Eingliederungsmanagement" sollte sich jeder, der im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements aktiv ist, schon einmal beschäftigt haben. Für Fälle wie einem Unfall, einem Bandscheibenvorfall oder einem neuen Knie gibt es bereits viele gute und erprobte Prozesse.
Im Kontext von psychischen Störungen wie z.B. einem Burnout, Depressionen oder auch Angststörungen gibt es allerdings noch viel Unsicherheiten auf beiden Seiten: Wie spreche ich das Thema bei meiner/m Mitarbeiter:in an? Kann ich als Mitarbeiter:in die Wahrheit sagen oder stehe ich dann sofort auf der Abschussliste? Gelte ich mit einer Diagnose gleich als irre?
Psychische Störungen kann man von außen nicht sehen und in der Gesellschaft herrscht größtenteils noch immer großes Unwissen über die Entstehung von Störungen, deren Symptome und vor allem über deren Therapie. Werden Menschen nicht erfolgreich behandelt, droht im schlimmsten Falle ein Rückfall.
Thorsten Blaufelder ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und berät Arbeitgeber:innen, Betriebs-/Personalräte sowie Schwerbehindertenvertretungen im kollektiven Arbeitsrecht. Darüber hinaus vermittelt er als Wirtschaftsmediator und Business Coach bei innerbetrieblichen Konflikten im Arbeitsalltag.
Er ist außerdem als zertifizierter Arbeitsfähigkeitscoach® und als Experte im Bereich des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) im Kontext von psychischen Störungen tätig.
Seine Mission ist es, in einer immer komplexer werdenden Welt einen Beitrag zu einer gesunden Arbeitskultur zu leisten.
Ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (kurz: BEM) muss der Arbeitgeber für Mitarbeitende anbieten, die über einen längeren Zeitraum arbeitsunfähig erkrankt sind. Beim BEM handelt es sich nicht um ein einmaliges Gespräch, sondern um ein ergebnisoffenes Verfahren. Dessen Ziel ist es, Arbeitsunfähigkeit zu überwinden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz bzw. das Arbeitsverhältnis des betroffenen Beschäftigten zu erhalten.
Die Bedeutung des BEM im Kontext von psychischen Störungen lässt sich durch mehrere Faktoren erklären:
Für Unternehmer, Dienststellen und BEM-Verantwortliche gibt es mehrere wichtige Punkte, die bei der Durchführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) beachtet werden sollten:
Für Mitarbeitende, denen ein BEM angeboten wird, gibt es ebenfalls wichtige Punkte zu beachten, um den Prozess für sich so effektiv wie möglich zu gestalten:
Die Akademie für mentale Gesundheit kann Unternehmen und Dienststellen in vielfältiger Weise beim BEM unterstützen:
Mit diesen Angeboten möchten wir Sie darin unterstützen, ein effektives Betriebliches Eingliederungsmanagement zu etablieren und die mentale Gesundheit in Ihrem Arbeitsumfeld zu stärken.
Thorsten Blaufelder und Bettina Tittel sprechen in diesem Video darüber, warum das klassische BEM im Kontext von psychischen Störungen oft nicht funktioniert und was stattdessen dabei beachtet werden sollte.
Weitere spannende Links und weiterführendes Inforamtionsmaterial
Weitere spannende Informationen zum Thema für Beschäftigte und Arbeitgeber finden Sie unter dieser offiziellen Website des Bundesministerium für Arbeit und Soziales und dem Ausgleichsfonds geförderte Projekt BEMpsy: