Mit unserem Kooperationspartner unterstützen wir Unternehmen auch bei der Konzeption und Durchführung der sog. "Psychischen Gefährdungsbeurteilung".
Anhand der Befragung der PGB können Ursachen für mögliche psychische Belastungen am Arbeitsplatz erkannt und darauf basierend konkrete Anschlussmaßnahmen entwickelt werden.
Die psychische Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz § 5
Seit 1.1.2014 ist es für Unternehmen – unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiter – Pflicht eine Beurteilung der psychischen Gefährdung am Arbeitsplatz durchzuführen.
Die gesetzlichen Vorgaben lehnen sich an das Arbeitsschutzgesetz §5.6 an (Link zum Bundesministerium). Eine Durchführung garantiert somit Rechtssicherheit und reduziert Risiken.
Die Inhalte der Durchführung werden durch das Gewerbeaufsichtsamt definiert. Hilfreiche Hinweise liefern die Empfehlungen der GDA (Gemeinsame deutsche Arbeitsschutz-Strategie), die BAUA (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin) sowie die einzelnen Berufsgenossenschaften und Sozialversicherungsträger, die zunehmend Nachweise fordern.
Für die Durchführung der psychischen Gefährdungsbeurteilung unterstützt uns unser Partnerunternehmen "Lene Health" aus Hannover.
Die beiden Geschäftpartner Florian Kramer und Kirsten Hollstein arbeiten mit einem wissenschaftlich fundierten 360°-Ansatz und analysieren die psychische Belastung in Unternehmen und schlagen passgenaue Maßnahmen vor, um die Gesundheit der Mitarbeitenden zu stärken.
Vom Onboarding bis zur Evaluation:
Vom initialen Kickoff, über die Analyse und Auswertung der Ergebnisse bis hin zur Bereitstellung einer passgenauen Lösung.
Mehr über "Lene Health" finden Sie hier:
Unternehmen werden sowohl durch Gewerbeaufsichtsämter als auch durch Unfallversicherungsträger regelmäßig überprüft. Bei Nichteinhaltung der Vorgaben drohen in Deutschland aktuell monetäre Strafen, eine wiederholte Nichtdurchführung gilt als Straftat.
Bei der Erkrankung bzw. Frühverrentung eines Mitarbeiters sind Regressansprüche des Versicherungsträgers möglich. Hier steht nicht nur der Arbeitgeber in der Haftung, sondern auch der direkte Vorgesetzte!
Analysiert werden zum einen die äußeren Rahmenbedingungen wie beispielsweise das gesamte Geschäftsmodell, Leitlinien, Mitarbeiterführung, physikalische Einflüsse (Lärm, Licht usw.) und zum anderen auch interne Rahmenbedingungen wie Kommunikation, (intrinsische) Motivation, Unternehmenswerte oder Wertschätzung.
Der Mensch als Motor des Unternehmens
Inhalte der PGB stehen neben der Analyse von Risikofaktoren die Verbesserungen der psycho-sozialen Verhältnisse am Arbeitsplatz im Fokus.
Ziel ist Gefährdungen am Arbeitsplatz frühzeitig zu erkennen und diesen präventiv entgegenzuwirken, also noch bevor gesundheitliche Beeinträchtigungen oder Unfälle auftreten. Analysiert werden sowohl die äußeren Arbeitsbedingungen als auch das individuelle Verhalten der Mitarbeiter.
Da die psychische Leistungsbereitschaft der Mitarbeiter – egal in welcher Branche – eine ebenso große Rolle spielt wie die physische Konstitution, ist der Erfolg von Weiterentwicklungen oder Umstrukturierungen eines Unternehmens sowie die Weiterbildungen der Mitarbeiter nur dann erfolgreich, wenn sie optimal auf die Fähigkeiten und Bedürfnisse der einzelnen Teams zugeschnitten sind.
Durch nachhaltige Maßnahmen können nicht nur die Anzahl der Krankentage gesenkt, sondern auch die Wirtschaftlichkeit und Attraktivität des Unternehmens und damit die Motivation und Kreativität der Mitarbeiter sowie deren Bindung an das Unternehmen gesteigert werden und damit zum Erfolg des Unternehmens beitragen.
Die Gefährdungsbeurteilung der psychischen Belastung am Arbeitsplatz ist als Prozess zu verstehen. Nicht nur die Analyse, sondern auch Maßnahmen und deren konsequente Umsetzung zur Verbesserung der psycho-sozialen Belastung zur Vermeidung von Risiken ist Umfang der Durchführung. Vor allem bei der Neuaufnahme von Tätigkeiten, maßgeblichen Veränderungen, Störfällen oder Änderung der Rechtsvorschriften ist eine erneute Überprüfung sinnvoll.
Nach Abschluss aller Teilschritte ist es daher sinnvoll, den gesamten Prozess in regelmäßigen Intervallen zu wiederholen, um sicherzustellen, dass die Maßnahmen den aktuellen Veränderungen des Unternehmens angepasst werden und auch nachhaltig installiert und durchgeführt werden.
Die Kosten für die Psychische Gefährdungsbeurteilung in einem Unternehmen sind abhängig von folgenden Faktoren:
Gerne unterstützen wir Sie bei der Konzeption, Kalkulation und Durchführung einer Analyse sowie daran anschließende, zielführende Maßnahmen.